Rechtsprechung:
SchlHOLG - Urteil vom 18.07.2006 (3 U 162/05)

   

Kurzleitsatz:
Kein Verhandeln iSd § 203 BGB bei schlichter Entgegennahme eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags ohne Äußerung


Relevante Normen:
BGB § 203 S. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Schleswig 2006, 766

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