Rechtsprechung:
SchlHOLG - Urteil vom 08.06.2006 (7 U 148/01)

   

Kurzleitsatz:
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten aber anspruchskürzender Berücksichtigung der Prädisposition in Höhe von 50 %; Keine Harmlosigkeitsgrenze beim HWS-Syndrom


Relevante Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung); StVG § 7 (a.F.); ZPO §§ 286 ff;



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