Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 26.01.2007 (2 StR 582/06)

   

Kurzleitsatz:
Persönlichkeitsstörung als schwere andere seelische Abartigkeit


Relevante Normen:
StGB § 20 § 21;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 2007, 410

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