Rechtsprechung:
OLG Dresden - Beschluss vom 18.12.2006 (8 U 1938/06)

   

Kurzleitsatz:
Wiederaufnahme bei einem Versäumnisurteil, das im schriftlichen Vorverfahren des Ausgangsprozesses trotz mangelnder ordnungsgemäßer Klagezustellung ergangen ist


Relevante Normen:
ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 4 § 586 Abs. 1, Abs. 3;



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