Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 27.02.2007 (3 StR 38/07)

   

Kurzleitsatz:
Mündliche und schriftliche - zu Protokoll gegebene - Erklärung des Angeklagten


Relevante Normen:
StPO § 243 Abs. 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2007, 349
StV 2007, 621

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang