Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 27.02.2007 (4 StR 581/06)

   

Kurzleitsatz:
Gesamtabwägung bei der Prüfung eines sonstigen minder schweren Falls


Relevante Normen:
StGB § 213;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 2007, 194
StV 2007, 353

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