Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 28.02.2007 (5 StR 44/07)

   

Kurzleitsatz:
Definition von "roher Misshandlung" und "unbarmherziger Gesinnung"


Relevante Normen:
StGB § 225 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2007, 405

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