Rechtsprechung:
OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 16.02.2007 (5 W 43/06)

   

Kurzleitsatz:
Freigabebeschluss nach § 319 Abs. 6 S. 2 AKtG - Verweigerung der Zulassung zur Hauptversammlung


Relevante Normen:
AktG § 319 Abs. 6;



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