Rechtsprechung:
OLG Brandenburg - Urteil vom 25.04.2007 (7 U 66/00)

   

Kurzleitsatz:
Zum Unterlassungsanspruch des Eigentümers aus § 1004 BGB wenn eine ausdrückliche Übereignung nach § 929 BGB nicht stattgefunden hat


Relevante Normen:
BGB § 94 § 946 § 947 § 1004 Abs. 1 Satz 2;



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