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| Rechtsprechung: FG Düsseldorf - Urteil vom 13.12.2006 (13 K 5635/02 AO) | | | | Kurzleitsatz: Auftragsprüfung; Einspruch gegen Prüfungsanordnung; beauftragtes Finanzamt; Zuständige Behörde; Einspruchsentscheidung; Erledigte Prüfungsanordnung - Über den Einspruch gegen eine Prüfungsanordnung hat das für die Besteuerung zuständige Finanzamt zu entscheiden
Relevante Normen: AO § 194 Abs. 1 § 195 Satz 2 § 357 Abs. 2 Satz 3 § 367 Abs. 3; BpO § 5 Abs. 1 Satz 2;
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