Rechtsprechung:
FG Düsseldorf - Urteil vom 13.12.2006 (13 K 5635/02 AO)

   

Kurzleitsatz:
Auftragsprüfung; Einspruch gegen Prüfungsanordnung; beauftragtes Finanzamt; Zuständige Behörde; Einspruchsentscheidung; Erledigte Prüfungsanordnung - Über den Einspruch gegen eine Prüfungsanordnung hat das für die Besteuerung zuständige Finanzamt zu entscheiden


Relevante Normen:
AO § 194 Abs. 1 § 195 Satz 2 § 357 Abs. 2 Satz 3 § 367 Abs. 3; BpO § 5 Abs. 1 Satz 2;



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