Rechtsprechung:
FG Düsseldorf - Urteil vom 08.11.2006 (7 K 6425/04 G)

   

Kurzleitsatz:
Gewerbesteuerpflicht; Freiberufliche Tätigkeit; Tanz- und Fitnessstudio; Unterricht; Beratung; Fachkenntnisse; Eigenverantwortliche Leitung - Betrieb eines Tanz- und Fitness-Studios als freiberufliche Tätigkeit


Relevante Normen:
EStG § 15 Abs. 2 Satz 1 § 18 Abs. 1 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
EFG 2007, 689

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