Rechtsprechung:
FG Düsseldorf - Urteil vom 04.08.2006 (1 K 2312/04 E)

   

Kurzleitsatz:
Vermietung und Verpachtung; Grundbesitzabgaben; Vorweggenommene Werbungskosten; Einkünfteerzielungsabsicht; Nachlasspflegschaft; Erbe - Einkünfteerzielungsabsicht bei ungeklärter Erbfolge bemisst sich am Willen des eingesetzten Nachlasspflegers


Relevante Normen:
EStG § 9 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DB 2007, 1266
EFG 2007, 583

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