Rechtsprechung:
FG Düsseldorf - Beschluss vom 09.03.2007 (16 Ko 441/07 KF)

   

Kurzleitsatz:
Reisekosten; Kosten der Rechtsverfolgung; Teilnahme an Gerichtsverhandlung; Förderung des Verfahrens; Prozessvertretung; Prozessökonomie - Keine Kostenerstattung für persönliche Teilnahme des Klägers an BFH-Verhandlung seines Falles


Relevante Normen:
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; FGO § 139 Abs. 1 § 155;



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