Rechtsprechung:
LG Koblenz - Beschluss vom 02.10.2006 (2 Qs 90/06)

   

Kurzleitsatz:
Gebühren und Kosten: Unzulässigkeit der Abänderung einer unanfechtbaren Auslagenentscheidung


Relevante Normen:
StPO § 205 § 467a Abs. 1, Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StraFo 2007, 41

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