Rechtsprechung:
OLG Hamm - Beschluss vom 06.02.2007 (23 W 274/06)

   

Kurzleitsatz:
Terminsgebühr bei Verhandlungen über einen sogenannten Mehrvergleich; Auslegung einer vergleichsweisen Kostenregelung


Relevante Normen:
ZPO § 103 Abs. 1; RVG-VV Nr. 3104 Abs. 2, 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
JurBüro 2007, 482
OLGReport-Hamm 2007, 640

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