Rechtsprechung:
OLG Koblenz - Beschluss vom 13.06.2007 (4 W 393/07)

   

Kurzleitsatz:
Regelstreitwert von 10.000,- EUR bei durchschnittlichen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungstreitigkeiten


Relevante Normen:
ZPO § 3;



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