Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 25.04.2007 (II R 18/05)

   

Kurzleitsatz:
Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs i.S. des § 16 Abs. 1 GrEStG, wenn der Ersatzkäufer eine GmbH ist, deren Gesellschafter-Geschäftsführer der Ersterwerber ist


Relevante Normen:
GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 2007, 1662

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