Rechtsprechung:
BFH - Beschluss vom 31.05.2007 (V E 2/06)

   

Kurzleitsatz:
Einwendungen des Kostenschuldners gegen den Ansatz des Mindesstreitwerts unterliegen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; Auslegung des Antrags auf Nichterhebung von Kosten als Erinnerung; Keine Abwälzung des mit der Einlegung des Rechmittels verbundenen Kostenrisikos auf die Allgemeinheit


Relevante Normen:
GKG § 21 Abs. 1 S. 3 § 52 Abs. 4 § 66 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 2007, 1716
BStBl II 2007, 791

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