Rechtsprechung:
BAG - Urteil vom 24.01.2007 (4 AZR 28/06)

   

Kurzleitsatz:
Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung eines als Kraftfahrer beschäftigten ausgebildeten Kraftfahrzeugschlossers; verwandter Beruf; Gleichstellung einer DDR-Ausbildung; Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) bei der Rückgruppierung; Verletzung der Hinweispflicht (§ 139 Abs. 2 ZPO)


Relevante Normen:
Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe - (BMT-G-O); Tarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O (Lohngruppenverzeichnis) Vorbemerkung Nr. 2 zum Lohngruppenverzeichnis, Lohngr. 4 Fallgr. 1; Einigungsvertrag Art. 37; BGB § 242; ZPO § 139 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NZA 2007, 1128
NZA-RR 2007, 495

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