Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 22.05.2007 (VI ZB 59/05)

   

Kurzleitsatz:
Versäumung einer Frist aufgrund Verzögerungen der Übermittlung durch den Kurierdienst des Anwaltsvereins Köln


Relevante Normen:
ZPO § 520 Abs. 2 § 233;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW-RR 2008, 141

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