Rechtsprechung:
BVerwG - Beschluß vom 01.02.1994 (1 B 9.94)

   

Kurzleitsatz:
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände


Relevante Normen:
GewO § 35;


Fundstellen dieser Entscheidung:
GewArch 1995, 116

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