Rechtsprechung:
BVerwG - Beschluß vom 16.06.1995 (1 B 83.95)

   

Kurzleitsatz:
Grundrechte: Verhältnis der allgemeinen Handlungsfreiheit zur Freiheit der Berufsausübrung - Gewerbercht: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit


Relevante Normen:
GewO § 35 Abs. 1, Abs. 6; GG Art. 2 Abs. 1 Art. 12 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
GewArch 1996, 24

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