Rechtsprechung:
VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 18.05.1999 (10 S 1443/97)

   

Kurzleitsatz:
Bauplanungsrecht: Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung, Rechtmäßigkeit der Festlegung eines Bereiches mit Vorrang für die Erholung in einem Regionalplan


Relevante Normen:
BauGB § 35 Abs. 3 S. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
UPR 2000, 79
ZfBR 2000, 63

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