Rechtsprechung:
FG München - Urteil vom 23.05.2007 (9 K 2354/04)

   

Kurzleitsatz:
Nachträgliche Bildung einer Ansparrücklage für Vorjahr nach Abgabe der Betriebsaufgabeerklärung für das Folgejahr unzulässig


Relevante Normen:
EStG (2001) § 7g Abs. 3 S. 1, 2, 3 § 7g Abs. 4, 5;


Fundstellen dieser Entscheidung:
EFG 2007, 1430

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