Rechtsprechung:
FG München - Urteil vom 23.05.2007 (9 K 943/05)

   

Kurzleitsatz:
Verbindliche Bestellung der einzigen wesentlichen Betriebsgrundlage eines erst noch zu gründenden Betriebs als Voraussetzung für die Bildung einer Ansparrücklage


Relevante Normen:
EStG (2001) § 7g Abs. 3 S. 1, 2, 4 § 7g Abs. 6;


Fundstellen dieser Entscheidung:
EFG 2007, 1427

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