Rechtsprechung:
FG Niedersachsen - Urteil vom 13.02.2007 (15 K 123/03)

   

Kurzleitsatz:
Grundlagenbescheid; Folgebescheid; Bindungswirkung; Bestandskraft; Anpassungspflicht; Rechtsanwalt; Sonderbetriebsausgaben; Fehlerhafte Steuerbescheid - § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO stellt die Anpassung des Folgebescheids nicht in das behördliche Ermessen - die materielle Richtigkeit des Folgebescheids hat Vorrang vor der Bestandskraft eines bereits ergangenen Folgebescheids


Relevante Normen:
AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
EFG 2007, 1393

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