Rechtsprechung:
FG Saarland - Urteil vom 29.06.2006 (2 K 183/05)

   

Kurzleitsatz:
Grenzbetrag i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG: Keine Ermäßigung der Einkünfte des Kindes um Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer


Relevante Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 2;



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