Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 21.06.2007 (3 StR 180/07)

   

Kurzleitsatz:
Definition von "grausam"


Relevante Normen:
StGB § 211 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2008, 29

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang