Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 07.08.2007 (4 StR 142/07)

   

Kurzleitsatz:
Rechtzeitigkeit eines Befangenheitsantrags gegen Revisionsrichter beim Beschlussverfahren; Zweck der Anhörungsrüge


Relevante Normen:
StPO § 25 Abs. 2 § 26a Abs. 1 Nr. 1a § 349 Abs. 2 § 356a;



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