Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 23.08.2007 (4 StR 295/07)

   

Kurzleitsatz:
Rechtsfehler in der Beweiswürdigung, nicht zwingende Schlussfolgerung, Möglichkeit eines anderen Ergebnisses


Relevante Normen:
StPO § 337 Abs. 1;



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