Rechtsprechung:
OLG Brandenburg - Urteil vom 08.08.2007 (13 U 51/07)

   

Kurzleitsatz:
Gesamtschuldnerausgleich für Verbindlichkeiten getrennt lebender Ehegatten - Pflicht zur Übernahme der Miete für die eheliche Wohnung


Relevante Normen:
BGB § 242; BGB § 426 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 538 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
FamRZ 2008, 156

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