Rechtsprechung:
OLG Brandenburg - Beschluss vom 26.02.2007 (1 W 1/07)

   

Kurzleitsatz:
Örtliche Zuständigkeit des ersuchten Gerichtes bei Gegenüberstellung von Zeugen


Relevante Normen:
GVG § 158 Abs. 1; GVG § 159 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 394 Abs. 2;



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