Rechtsprechung:
OLG Celle - Beschluss vom 30.05.2007 (13 W 49/07)

   

Kurzleitsatz:
Keine generelle Wirkung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als Schuldanerkenntnis


Relevante Normen:
ZPO § 91a; UWG § 12 Abs. 1; BGB § 781;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Celle 2007, 697

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