Rechtsprechung:
OLG Celle - Beschluss vom 08.03.2007 (3 U 5/07)

   

Kurzleitsatz:
Keine Täuschung des Rechtsanwalts, wenn der zahlungsunfähige Mandant in einer offinsichtlich schlechten finanziellen Lage einen Vertretungsvertrag abschließt


Relevante Normen:
StGB § 263; BGB § 611;



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