Rechtsprechung:
AG Schwäbisch Hall - Urteil vom 05.12.1995 (5 C 49/95)

   

Kurzleitsatz:
Schmerzensgeld für die Verletzung durch ein Tier, Hundebiß


Relevante Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung);



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