Rechtsprechung:
AG Ulm - Urteil vom 24.01.1996 (1 C 2937/95)

   

Kurzleitsatz:
Schmerzensgeld aus unerlaubter Handlung im Rahmen einer Dienstleistung, Friseur


Relevante Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung);



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