Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 04.06.1996 (VI ZR 227/94)

   

Kurzleitsatz:
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten


Relevante Normen:
BGB § 249 § 252 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung); ZPO § 287;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJWE-VHR 1996, 141
NJWE-VHR 1996, 141

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