Rechtsprechung:
LG Freiburg - Urteil vom 31.05.1996 (1 O 38/96)

   

Kurzleitsatz:
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche Straftat, Versuchtes Tötungsdelikte


Relevante Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung); StGB § 22 § 23 § 211;



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