Rechtsprechung:
LG Nürnberg-Fürth - Urteil vom 26.06.1995 (2 O 3092/95)

   

Kurzleitsatz:
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten


Relevante Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung);



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