Rechtsprechung:
LG Passau - Urteil vom 21.10.1994 (4 O 520/94)

   

Kurzleitsatz:
Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche Straftat, Ohrfeige durch einen Lehrer


Relevante Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung); StGB § 223;



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