Rechtsprechung:
LG Stuttgart - Urteil vom 18.04.1996 (16 S 156/95)

   

Kurzleitsatz:
Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Sportunfalls bei Mithaftung der Geschädigten von 30 %


Relevante Normen:
BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung);



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