Rechtsprechung:
OLG Celle - Urteil vom 11.09.1996 (9 U 43/96)

   

Kurzleitsatz:
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Unachtsamkeit begangene unerlaubte Handlung, Mitreißen der Begleiterin nach Stolpern


Relevante Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung);



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