Rechtsprechung:
OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 23.03.1995 (1 U 19/94)

   

Kurzleitsatz:
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht heraus entstandenen Unfall, Räum- und Streupflicht


Relevante Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung);



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