Rechtsprechung:
OLG Saarbrücken - Urteil vom 27.01.1995 (3 U 141/94 - 23)

   

Kurzleitsatz:
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht heraus entstandenen Unfall bei einer Mithaftung des Geschädigten von 50 %


Relevante Normen:
BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 839 § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung); GG Art. 34;



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