Rechtsprechung:
LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 23.02.2007 (8 Ta 21/07)

   

Kurzleitsatz:
Kostenerstattung für Reisekosten eines nicht am Sitz des Landesarbeitsgerichts residierenden Unterbevollmächtigten


Relevante Normen:
ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; ZPO § 104 Abs. 3 S. 1;



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