Rechtsprechung:
LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 14.02.2007 (9 Sa 292/06)

   

Kurzleitsatz:
Diebstahl von geringwertigen Sachen und Kündigung


Relevante Normen:
BGB § 626;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang