Rechtsprechung:
LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 18.01.2007 (10 Ta 260/06)

   

Kurzleitsatz:
Gegenstandswert


Relevante Normen:
RVG § 33 Abs. 3; GKG § 42 Abs. 4;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang