Rechtsprechung:
LAG Chemnitz - Beschluss vom 19.09.2006 (7 Sa 617/06)

   

Kurzleitsatz:
Keine einstweilige Einstellung der Zwangsvollsteckung aus dem eine Leitungsverfügung erlassenden Urteil durch Berufungsgericht


Relevante Normen:
ArbGG § 62 Abs. 1 Satz 3 § 69; ZPO § 128 Abs. 4 § 707 Abs. 1 § 719 Abs. 1 § 922 Abs. 1 § 929 Abs. 1;



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