Rechtsprechung:
LAG Köln - Beschluss vom 25.07.2007 (7 Ta 90/07)

   

Kurzleitsatz:
Vortäuschen der Voraussetzungen zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur bei zumindest bedingtem Vorsatz unter Ausschluss jeder Irrtumsmöglichkeit - unvollständige Tatsachenfeststellung bei Vernehmung nur eines von mehreren benannten Zeugen


Relevante Normen:
ZPO § 124 Nr. 1;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang