|
|
 |
 |
| Rechtsprechung: LAG Köln - Beschluss vom 25.07.2007 (7 Ta 90/07) | | | | Kurzleitsatz: Vortäuschen der Voraussetzungen zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur bei zumindest bedingtem Vorsatz unter Ausschluss jeder Irrtumsmöglichkeit - unvollständige Tatsachenfeststellung bei Vernehmung nur eines von mehreren benannten Zeugen
Relevante Normen: ZPO § 124 Nr. 1;
|
|
| | Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen. | |
|
|
 |
|
|