Rechtsprechung:
LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 02.08.2007 (11 Sa 266/07)

   

Kurzleitsatz:
Androhung einer Arbeitsunfähigkeit und ehrverletzende Äußerungen als außerordentlicher Kündigungsgrund; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Überstundenvergütung


Relevante Normen:
BGB § 626 Abs. 1; BUrlG § 7 Abs. 4; BUrlG § 11;



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